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Partner
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30. Juli 2010
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Empfehlung Produktivität für cobra im CRM-Test von FACTS
In der Ausgabe 06/2010 beleuchtet das Test- und Wirtschaftsmagazin FACTS die Anforderungen an eine CRM-Software und verglich
die Leistungen von 8 CRM Anbietern. Unser Partner cobra hat das hervorragende Ergebnis "Empfehlung Produktivität" erzielt.
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Aktuell
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29. Juni 2010
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PC/Server Reinigung
Gerade jetzt im Sommer ist es von höchster Priorität, dass Ihre EDV-Anlagen und Geräte stets sehr gut belüftet werden. Viele
Festplatten und andere wichtige Geräte werden schlicht zu heiß und versagen danach den Dienst. Daher sollten alle Lüfter auf
Funktion überprüft und präzise gereinigt werden.
Achten Sie auch darauf, dass alle Lüftungsschlitze an den Geräten frei sind
und sich diese nicht mit Staub zugesetzt haben.
Demnächst können Sie eine Geräte-Reinigung zum Pauschalpreis auch in unserem
Dienstleistungs-Shop erwerben.
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Aktuell
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22. Juni 2010
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Office 2010 veröffentlicht
Am 15. Juni wurde in Deutschland das neue Office 2010 veröffentlicht. Es wird in den 3 Versionen Home and Student, Home
and Business und Professional 2010 erhältlich sein.
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Aktuell
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10. Juni 2010
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Große WM-Aktion
Zur diesjährigen Fussball-WM bieten wir Ihnen eine ganz besondere Aktion an. Für jeden der vom 11. Juni bis zum 11. Juli 2010
einen PC oder ein Notebook bei uns ordert bekommt gratis ein deutsches Fanpaket.
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Sicherheit
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18. Mai 2010
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BGH urteilt: WLAN-Anschluss muss gesichert sein
Wer einen Internet-Zugang über WLAN nutzt, ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes dazu verpflichtet, diesen mit
einem individuellen Passwort zu sichern (Aktenzeichen: BGH I ZR 121/08). Sollte dies nicht der Fall sein droht dem Anschluss-Inhaber
eine Abmahnung in Höhe von 100 Euro, wenn sich jemand ohne Erlaubnis mit dem ungesicherten WLAN verbindet und anschließend illegal
Daten aus dem Internet herunterlädt.
In einem Prozess klagte eine Rechteinhaberin von einem Musiktitel, dass deren Musiktitel über einen privaten Internet-Anschluss von
einer Tauschbörse heruntergeladen wurde. Da der Anschlussinhaber jedoch zweifelsfrei belegen konnte in dieser Zeit im Urlaub gewesen
zu sein urteilten die Karlsruher Richter das kein Anspruch auf Schadensersatz besteht, sondern lediglich ein Anspruch auf
Unterlassung.
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